So funktioniert der Zinsrechner
Der Zinsrechner beantwortet die drei Fragen, die im Alltag am häufigsten auftauchen: Wie viel Zinsen bringt ein Betrag in einer bestimmten Zeit? Wie viel Kapital brauche ich, damit ein bestimmter Zinsbetrag zusammenkommt? Und welcher Zinssatz steckt hinter Zinsen, die mir gutgeschrieben oder in Rechnung gestellt wurden? Du gibst den Zeitraum wahlweise als Zinstage, Monate, Jahre oder als konkretes Datum von–bis an – der Rechner ermittelt daraus den Zeitfaktor und rechnet nach der Zinsmethode, die du auswählst.
Genau diese Zinsmethode ist der Punkt, an dem die meisten einfachen Zinsrechner aufhören. Banken zählen das Jahr nämlich unterschiedlich: mal mit 360 Tagen und zwölf Monaten zu je 30 Tagen, mal kalendergenau mit 365 oder 366 Tagen. Bei einem halben Jahr macht das nur wenige Euro aus, bei einem Kontokorrentkredit über sechsstellige Summen dagegen dreistellige Beträge. Der Rechner zeigt deshalb bei Tages- und Datumsangaben alle vier Methoden nebeneinander und weist die Spanne aus. Wer möchte, lässt zusätzlich die Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abziehen – inklusive des Sparerpauschbetrags, der die ersten 1.000 Euro Zinsen im Jahr steuerfrei stellt.
Die Zinsformel
Zeitfaktor = Zinstage ÷ Basistage des Jahres (360 oder 365)
Kapital = Zinsen ÷ (Zinssatz ÷ 100 × Zeitfaktor)
Zinssatz = Zinsen ÷ (Kapital × Zeitfaktor) × 100
Die Grundformel stammt aus der kaufmännischen Zinsrechnung und ist seit Jahrhunderten unverändert: Kapital mal Zinssatz mal Zeit. Die zweite Zeile ist der eigentliche Schauplatz aller Unterschiede. Ob 180 Zinstage durch 360 oder 181 Kalendertage durch 365 geteilt werden, entscheidet die Zinsmethode – die Formel bleibt dieselbe. Bei ganzen Monaten oder Jahren ist der Zeitfaktor dagegen eindeutig: sechs Monate sind 6 ÷ 12 = 0,5, egal welche Methode gilt. Nur wer in Tagen rechnet, muss wissen, welche Konvention die Bank anwendet. Die dritte und vierte Zeile sind einfache Umstellungen der ersten; der Rechner nutzt sie, wenn du das Kapital oder den Zinssatz suchst.
Die vier Zinsmethoden im Vergleich
Beispiel: 10.000 Euro zu 3 Prozent pro Jahr. Die Tabelle zeigt, wie viele Zinstage jede Methode zählt und welcher Zinsbetrag daraus entsteht – alle Werte stammen aus Durchläufen des Rechners.
| Zeitraum | 30/360 (deutsch) | act/360 (Euro) | act/365 (englisch) | act/act (taggenau) |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2026 – 01.07.2026 | 180 Tage → 150,00 € | 181 Tage → 150,83 € | 181 Tage → 148,77 € | 181 Tage → 148,77 € |
| 01.01.2026 – 01.01.2027 | 360 Tage → 300,00 € | 365 Tage → 304,17 € | 365 Tage → 300,00 € | 365 Tage → 300,00 € |
| 15.01.2026 – 15.03.2026 | 60 Tage → 50,00 € | 59 Tage → 49,17 € | 59 Tage → 48,49 € | 59 Tage → 48,49 € |
| 01.07.2027 – 01.07.2028 (Schaltjahr) | 360 Tage → 300,00 € | 366 Tage → 305,00 € | 366 Tage → 300,82 € | 366 Tage → 300,41 € |
| 31.01.2026 – 28.02.2026 | 30 Tage → 25,00 € | 28 Tage → 23,33 € | 28 Tage → 23,01 € | 28 Tage → 23,01 € |
Die deutsche Methode 30/360 ist die traditionelle Rechenweise deutscher Sparkassen und Banken für Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld. Jeder Monat zählt 30 Tage, der 31. eines Monats wird wie der 30. behandelt, und das Monatsende Februar gilt ebenfalls als 30. Tag – deshalb bringt der Februar im Beispiel 30 statt 28 Zinstage. Über ein volles Jahr kommt exakt der Nominalzins heraus. Die Eurozinsmethode act/360 zählt die Tage kalendergenau, teilt aber durch 360. Sie ist im Geldmarkt und bei vielen Krediten üblich – und sie ist die einzige Methode, bei der ein volles Jahr mehr als den Nominalzins bringt, weil 365 Tage durch 360 geteilt werden. Der Rechner weist diesen Effekt als effektiven Jahreszins aus: aus 3,000 werden 3,042 Prozent. Die englische Methode act/365 zählt kalendergenau und teilt durch 365; im Schaltjahr entsteht dadurch ein winziger Aufschlag. Die taggenaue Methode act/act teilt die Tage eines Schaltjahres durch 366 und die eines normalen Jahres durch 365 – so rechnen Anleihen, Bundeswertpapiere und die meisten Online-Banken heute.
Was ein Betrag in welcher Zeit bringt
Zinsen bei 10.000 Euro Kapital nach der deutschen Methode 30/360. Die letzte Spalte zeigt, was das Kapital an einem einzelnen Tag verdient.
| Zinssatz | 30 Tage | 90 Tage | 180 Tage | 1 Jahr | pro Tag |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 % | 8,33 € | 25,00 € | 50,00 € | 100,00 € | 0,28 € |
| 2 % | 16,67 € | 50,00 € | 100,00 € | 200,00 € | 0,56 € |
| 3 % | 25,00 € | 75,00 € | 150,00 € | 300,00 € | 0,83 € |
| 4 % | 33,33 € | 100,00 € | 200,00 € | 400,00 € | 1,11 € |
| 5 % | 41,67 € | 125,00 € | 250,00 € | 500,00 € | 1,39 € |
Die Tabelle macht eine Faustregel sichtbar: Zinsen für 30 Tage sind ein Zwölftel des Jahreszinses, Zinsen für 90 Tage ein Viertel. Wer den Jahreszins kennt, kann jeden Zeitraum im Kopf abschätzen. Für die Gegenrichtung liefert der Rechner die Verdopplungszeit: Bei einfachen Zinsen braucht das Kapital 100 ÷ Zinssatz Jahre, um sich zu verdoppeln – bei 3 Prozent also gut 33 Jahre. Werden die Zinsen dagegen jedes Jahr gutgeschrieben und mitverzinst, sind es nur 23,4 Jahre. Diesen Unterschied zeigt der Rechner ab einer Laufzeit von einem Jahr als Zeile „Bei Zinseszins“; für alles darüber hinaus ist der Zinseszinsrechner das richtige Werkzeug.
Abgeltungsteuer und Sparerpauschbetrag
Zinsen sind Kapitalerträge und unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer, zusammen 26,375 Prozent. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer; weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe wirkt, sinkt die Abgeltungsteuer dabei rechnerisch leicht, unterm Strich bleiben 27,82 bzw. 27,99 Prozent. Die Bank behält alles automatisch ein – außer, ein Freistellungsauftrag liegt vor. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und Jahr, 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehe- und Lebenspartnern. Der Rechner zieht ihn ab, bevor er die Steuer berechnet.
| Zinsen brutto | steuerfrei (Pauschbetrag) | Steuer 26,375 % | Zinsen netto |
|---|---|---|---|
| 500 € | 500 € | 0,00 € | 500,00 € |
| 1.000 € | 1.000 € | 0,00 € | 1.000,00 € |
| 1.500 € | 1.000 € | 131,88 € | 1.368,13 € |
| 3.000 € | 1.000 € | 527,50 € | 2.472,50 € |
| 5.000 € | 1.000 € | 1.055,00 € | 3.945,00 € |
Bei 3 Prozent Zinsen ist der Pauschbetrag ab rund 33.300 Euro Guthaben ausgeschöpft. Wer mehrere Konten hat, verteilt den Freistellungsauftrag sinnvollerweise so, dass die Bank mit den höchsten Zinserträgen den größten Anteil bekommt – zu viel einbehaltene Steuer lässt sich zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber erst im Folgejahr.
Wann die Zinsmethode wirklich Geld bewegt
Bei Guthaben spielt sie eine Nebenrolle: 10.000 Euro zu 3 Prozent bringen je nach Methode zwischen 148,77 und 150,83 Euro im halben Jahr, gut zwei Euro Unterschied. Bei Krediten sieht es anders aus. Ein Kontokorrent- oder Dispokredit wird taggenau abgerechnet, meist nach act/360 – die 365 Tage des Jahres, geteilt durch 360, verteuern den Nominalzins um 1,39 Prozent. Bei 12 Prozent Dispozins und 5.000 Euro Überziehung sind das rund 8 Euro im Jahr, bei einer Betriebsmittellinie über 500.000 Euro zu 8 Prozent aber schon 555 Euro. Verbraucherkredite müssen deshalb den effektiven Jahreszins nach Preisangabenverordnung ausweisen, in den solche Konventionen eingerechnet sind. Der Rechner zeigt diesen Aufschlag für act/360 als eigene Zeile.
Häufige Fragen
Zählt der erste Tag der Anlage mit?
Nein. Nach der Wertstellungslogik der Banken wird der Tag der Einzahlung nicht verzinst, der Tag der Auszahlung dagegen schon – deshalb ergeben sich zwischen dem 1. und dem 31. eines Monats 30 und nicht 31 Zinstage. Der Rechner zählt bei Datumsangaben genauso: Enddatum minus Anfangsdatum.
Welche Zinsmethode nutzt meine Bank?
Das steht im Preis- und Leistungsverzeichnis oder in den Sonderbedingungen des Kontos, oft unter „Zinsberechnungsmethode“. Deutsche Filialbanken rechnen bei Sparprodukten traditionell nach 30/360, Direktbanken und Neobanken meist taggenau nach act/365 oder act/act; Kredite und Geldmarktgeschäfte laufen häufig nach act/360. Im Zweifel hilft ein Blick auf den letzten Zinsabschluss: Teile den gutgeschriebenen Betrag durch Kapital und Zinssatz, dann siehst du, welcher Zeitfaktor dahintersteckt – der Rechner macht genau das im Modus „Zinssatz berechnen“.
Warum rechnet die deutsche Methode den Februar mit 30 Tagen?
Weil 30/360 nicht Tage zählt, sondern Monate: Jeder Monat ist ein Zwölftel des Jahres wert, unabhängig von seiner tatsächlichen Länge. Für Sparer ist das im Februar ein kleiner Vorteil, im Juli und August ein kleiner Nachteil – über das Jahr gleicht es sich exakt aus. Die Konvention stammt aus der Zeit, als Zinsen von Hand ausgerechnet wurden und ein glatt teilbares Jahr die Arbeit erleichterte.
Kann ich mit dem Rechner auch Verzugszinsen berechnen?
Ja. Verzugszinsen nach § 288 BGB betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher und 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zwischen Unternehmen. Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank halbjährlich. Trage die Forderung als Kapital, den Verzugszinssatz und den Zeitraum ab dem Verzugsbeginn ein – üblich ist dabei die taggenaue Methode act/act, die auch die Gerichte anwenden.
Was ist der Unterschied zum Zinseszinsrechner?
Dieser Rechner unterstellt, dass die Zinsen am Ende ausgezahlt und nicht zwischendurch dem Kapital zugeschlagen werden – so läuft es innerhalb eines Jahres bei Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch und Krediten. Sobald Zinsen jährlich gutgeschrieben und mitverzinst werden, wächst das Kapital exponentiell. Für Laufzeiten über ein Jahr und für Sparpläne ist deshalb der Zinseszinsrechner die richtige Wahl; die Zeile „Bei Zinseszins“ gibt dir hier schon einen Vorgeschmack.
Quellen
- § 246 BGB – gesetzlicher Zinssatz von 4 Prozent; § 247 BGB – Basiszinssatz; § 288 BGB – Verzugszinsen.
- § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG – Kapitalerträge; § 32d EStG – Abgeltungsteuer 25 %; § 20 Abs. 9 EStG – Sparerpauschbetrag 1.000 € bzw. 2.000 €.
- § 4 SolzG – Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Abgeltungsteuer; § 32d Abs. 1 Satz 3–5 EStG – Ermäßigung bei Kirchensteuerpflicht.
- Preisangabenverordnung (PAngV) § 6 – effektiver Jahreszins bei Verbraucherkrediten.
- Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz nach § 247 BGB (halbjährliche Bekanntgabe).
- Zinsmethoden 30/360, act/360, act/365 und act/act nach den Usancen des deutschen und europäischen Geldmarkts (ISDA-Day-Count-Konventionen).
- Alle Tabellenwerte dieser Seite stammen aus Durchläufen des Rechners auf dieser Seite.
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