So funktioniert der Soli-Rechner
Der Solidaritätszuschlag ist die wohl meistdiskutierte Abgabe Deutschlands – und zugleich die, die die wenigsten noch zahlen. Seit der Reform von 2021 sind rund 90 Prozent der früheren Zahler komplett befreit, weitere 6,5 Prozent zahlen einen reduzierten Betrag. Ob und wie viel Soli bei dir anfällt, hängt allein von deiner festgesetzten Einkommensteuer ab: Erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € (2026, Einzelveranlagung) wird überhaupt etwas fällig, und selbst dann greift zunächst eine Milderungszone. Der Rechner ordnet dich exakt ein: befreit, Milderungszone oder voller Satz – mit Rechenweg, Effektivsatz und deiner Ersparnis gegenüber den vollen 5,5 Prozent.
aber höchstens: 11,9 % × (Einkommensteuer − Freigrenze)
und 0 €, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze nicht übersteigt (§§ 3, 4 SolzG 1995)
Freigrenze, Milderungszone, voller Satz
Die Freigrenze ist keine Freibetragsgrenze im üblichen Sinn: Wer sie überschreitet, zahlt nicht sofort 5,5 Prozent auf alles. Stattdessen begrenzt die Milderungszone den Zuschlag auf 11,9 Prozent des Betrags, der über der Freigrenze liegt. Erst wenn diese Grenzbetrachtung teurer wäre als der Regelsatz, gilt der volle Satz – 2026 ab 37.838,28 € festgesetzter Einkommensteuer (Einzelveranlagung). Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich Freigrenze und Zonengrenze. So sieht das konkret aus:
| Einkommensteuer (Jahr) | Soli 2026 | Effektivsatz |
|---|---|---|
| bis 20.350,00 € | 0,00 € | 0 % |
| 22.000,00 € | 196,35 € | 0,89 % |
| 25.000,00 € | 553,35 € | 2,21 % |
| 30.000,00 € | 1.148,35 € | 3,83 % |
| 35.000,00 € | 1.743,35 € | 4,98 % |
| 40.000,00 € | 2.200,00 € | 5,5 % |
| 50.000,00 € | 2.750,00 € | 5,5 % |
| Einzelveranlagung; bei Zusammenveranlagung gilt die doppelte Freigrenze von 40.700 €. Alle Werte aus Durchläufen des Rechners. | ||
Zur Einordnung: Eine festgesetzte Einkommensteuer von 20.350 € erreicht ein Alleinstehender ohne Kinder erst bei einem zu versteuernden Einkommen von grob 73.000 € – deshalb bleibt der Soli für die große Mehrheit der Arbeitnehmer bei null. Die Freigrenze wird regelmäßig angepasst: 2025 lag sie bei 19.950 €, seit dem 1. Januar 2026 sind es 20.350 € (§ 3 Abs. 3 SolzG in der Fassung des Steuerfortentwicklungsgesetzes).
Wo der Soli weiterhin voll zuschlägt
Drei Fälle kennen keine Freigrenze. Erstens Kapitalerträge: Auf die 25-prozentige Abgeltungsteuer schlägt die Bank immer 5,5 Prozent Soli auf – unabhängig davon, wie niedrig dein Einkommen ist. Zweitens Körperschaften: GmbHs und AGs zahlen den Zuschlag unverändert auf ihre Körperschaftsteuer. Drittens die pauschale Lohnsteuer, etwa bei Minijobs mit Pauschalversteuerung. Beim monatlichen Lohnsteuerabzug rechnet der Arbeitgeber übrigens mit einem Zwölftel der Freigrenze (2026: 1.695,83 € Lohnsteuer im Monat) – die endgültige Abrechnung passiert dann mit der Steuererklärung.
Rechtlich ist der Streit vorerst entschieden: Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 geurteilt, dass der Solidaritätszuschlag weiter erhoben werden darf, solange der Bund einen wiedervereinigungsbedingten Mehrbedarf nachvollziehbar begründen kann. Eine Abschaffung bleibt damit eine politische, keine juristische Frage.
Warum zahle ich auf Zinsen und Dividenden Soli, obwohl mein Gehalt befreit ist?
Die Freigrenze des § 3 SolzG gilt nur für die veranlagte Einkommen- und Lohnsteuer. Beim Abgeltungsteuerabzug der Bank ist sie ausdrücklich ausgenommen – dort werden immer 5,5 Prozent auf die Kapitalertragsteuer aufgeschlagen. Wer insgesamt unter der Freigrenze liegt, kann sich den Soli auf Kapitalerträge aber über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung zurückholen, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Was bedeutet die Milderungszone in der Praxis?
Sie verhindert einen Fallbeileffekt an der Freigrenze. Ohne sie würde ein Euro mehr Einkommensteuer aus 0 € Soli schlagartig über 1.100 € machen. In der Zone zahlst du nur 11,9 Prozent des Betrags über der Freigrenze – bei 25.000 € Einkommensteuer sind das 553,35 € statt 1.375,00 €, also ein Effektivsatz von 2,21 statt 5,5 Prozent.
Gilt die Freigrenze pro Person oder pro Steuerbescheid?
Pro Bescheid: Bei Einzelveranlagung 20.350 €, bei Zusammenveranlagung 40.700 € (2026). Ehepaare, deren gemeinsame Einkommensteuer knapp über der einfachen Freigrenze liegt, zahlen zusammen veranlagt also keinen Soli – ein Grund mehr, die Veranlagungsart durchzurechnen.
Woher weiß ich meine festgesetzte Einkommensteuer?
Sie steht in deinem Steuerbescheid in der Zeile „festgesetzte Einkommensteuer“ – vor Abzug von Vorauszahlungen und Lohnsteuer. Ohne Bescheid liefert die Jahreslohnsteuer auf deiner Lohnsteuerbescheinigung einen guten Näherungswert. Das Bruttogehalt selbst ist nicht die Rechengrundlage.
Quellen
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG) – § 3 Freigrenze, § 4 Satz und Milderungszone; Freigrenzen 2025/2026 nach dem Steuerfortentwicklungsgesetz.
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. März 2025 (2 BvR 1505/20) zur Fortführung des Solidaritätszuschlags.
- Bundesministerium der Finanzen – Informationen zur Rückführung des Solidaritätszuschlags seit 2021.
- Alle Tabellenwerte dieser Seite stammen aus Durchläufen des Rechners auf dieser Seite.
Mehr aus dieser Kategorie: Finanzrechner: Zinsen, Kredit & Sparen
Auch beliebt: Spritkostenrechner · Rabattrechner · Dreisatzrechner
Entdecke das komplette Rechner-Portal auf rechnido – kostenlos und ohne Anmeldung.