So funktioniert der Kirchensteuer-Rechner
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf deine Einkommensteuer: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen anderen Bundesländern. Wer 15.000 € Einkommensteuer zahlt, überweist also je nach Wohnort 1.200 € oder 1.350 € zusätzlich an seine Kirche. Der Rechner zeigt Jahres- und Monatsbetrag – und beherrscht die beiden Stellschrauben, die viele Rechner weglassen: die Kappung, die die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt, und den Sonderausgabenabzug, über den sich ein Teil der Kirchensteuer bei der Steuererklärung zurückholt.
Kappung: höchstens 2,75 – 4 % × zu versteuerndes Einkommen (je nach Land und Konfession, nicht in Bayern)
Die Übersicht für alle 16 Bundesländer
Maßgeblich ist dein Wohnsitz, nicht der Arbeitsort. Die Kappungssätze legen die Landeskirchen und Diözesen in ihren Kirchensteuerbeschlüssen fest – deshalb unterscheiden sie sich teils auch zwischen evangelisch und katholisch:
| Bundesland | Satz | Kappung ev. | Kappung kath. | Verfahren |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 8 % | 2,75 % (Württ.) / 3,5 % (Baden) | 3,5 % | auf Antrag |
| Bayern | 8 % | – | – | keine Kappung |
| Berlin | 9 % | 3,0 % | 3,0 % | automatisch |
| Brandenburg | 9 % | 3,0 % | 3,0 % | automatisch |
| Bremen | 9 % | 3,5 % | 3,0 % | automatisch |
| Hamburg | 9 % | 3,0 % | 3,0 % | automatisch |
| Hessen | 9 % | 3,5 % | 4,0 % | auf Antrag |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 % | 3,5 % | 3,0 % | automatisch |
| Niedersachsen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % | automatisch |
| Nordrhein-Westfalen | 9 % | 3,5 % | 4,0 % | auf Antrag |
| Rheinland-Pfalz | 9 % | 3,5 % | 4,0 % | auf Antrag |
| Saarland | 9 % | 3,5 % | 4,0 % | auf Antrag |
| Sachsen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % | automatisch |
| Sachsen-Anhalt | 9 % | 3,5 % | 3,5 % | automatisch |
| Schleswig-Holstein | 9 % | 3,0 % | 3,0 % | automatisch |
| Thüringen | 9 % | 3,5 % | 3,5 % | automatisch |
Beispielwerte
| Einkommensteuer (Jahr) | Kirchensteuer bei 8 % | bei 9 % |
|---|---|---|
| 5.000,00 € | 400,00 € | 450,00 € |
| 15.000,00 € | 1.200,00 € | 1.350,00 € |
| 30.000,00 € | 2.400,00 € | 2.700,00 € |
| 54.036,00 € | 4.322,88 € | 4.863,24 € |
| Alle Werte aus Durchläufen des Rechners auf dieser Seite. | ||
Kappung: die Bremse für hohe Einkommen
Weil die Einkommensteuer progressiv steigt, wächst auch die Kirchensteuer überproportional mit. Die Kappung stoppt das: Sie bemisst die Kirchensteuer nicht mehr an der Einkommensteuer, sondern direkt am zu versteuernden Einkommen. Ein Beispiel aus dem Rechner: In Berlin ergibt eine Einkommensteuer von 54.036 € regulär 4.863,24 € Kirchensteuer. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 € greift aber die 3-Prozent-Kappung – gezahlt werden höchstens 4.500,00 €, eine Ersparnis von 363,24 € pro Jahr. In zehn Bundesländern passiert das automatisch von Amts wegen; in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland musst du die Kappung bei deiner Landeskirche oder Diözese beantragen – ein formloses Schreiben mit Kopie des Steuerbescheids genügt. Bayern ist das einzige Land ganz ohne Kappung. Als Faustregel lohnt sich der Blick darauf, sobald deine Einkommensteuer mehr als etwa ein Drittel des zu versteuernden Einkommens ausmacht.
Was ist das besondere Kirchgeld?
Es betrifft glaubensverschiedene Ehen: Ein Partner ist Kirchenmitglied, verdient aber wenig oder nichts, der andere verdient gut und ist konfessionslos. Bei Zusammenveranlagung erheben viele Kirchen dann ein besonderes Kirchgeld, gestaffelt nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen – von 96 € bis 3.600 € pro Jahr. Geprüft wird das automatisch mit der Steuererklärung; angerechnet wird die vom Mitglied selbst gezahlte Kirchensteuer.
Wie läuft die Kirchensteuer auf Kapitalerträge?
Seit 2015 behalten Banken sie automatisch ein: 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer, je nach Wohnsitz. Grundlage ist das Abfrageverfahren KiStAM beim Bundeszentralamt für Steuern. Der Clou: Weil die Kirchensteuer hier als Sonderausgabe eingerechnet ist, sinkt die Abgeltungsteuer selbst leicht – von 25 auf 24,51 Prozent (bei 8 %: 24,45 Prozent). Wer den Datenabruf sperren lässt, muss die Kirchensteuer über die Anlage KAP nacherklären.
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja, vollständig als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) – ohne Höchstbetrag, anders als bei Spenden. Bei 35 Prozent Grenzsteuersatz kostet dich eine Kirchensteuer von 1.350 € effektiv nur rund 877 €. Ausgenommen ist nur die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten wurde – sie ist bereits in deren Formel berücksichtigt.
Ab wann wirkt ein Kirchenaustritt?
Der Austritt wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt (je nach Bundesland, Gebühr meist 25 bis 60 €). Die Kirchensteuerpflicht endet in den meisten Ländern mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde, in einigen erst zum Folgemonat. Im Austrittsjahr wird die Jahressteuer gezwölftelt – für jeden vollen Monat der Mitgliedschaft fällt ein Zwölftel an.
Quellen
- Art. 140 Grundgesetz i. V. m. Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung – Besteuerungsrecht der Religionsgemeinschaften; Kirchensteuergesetze der Länder.
- § 51a EStG – Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern; § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Sonderausgabenabzug; § 32d Abs. 1 EStG – Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
- Kirchensteuerbeschlüsse der Landeskirchen (EKD) und Diözesen (Deutsche Bischofskonferenz) – Kappungssätze und Verfahren, Stand 2025/2026.
- Alle Tabellenwerte dieser Seite stammen aus Durchläufen des Rechners auf dieser Seite.
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