So funktioniert der IBAN-Prüfer
Die IBAN ist die international genormte Kontonummer – in Deutschland 22 Stellen, die niemand im Kopf behält und die trotzdem fast nie falsch überwiesen wird. Das liegt an zwei unscheinbaren Ziffern direkt hinter dem Ländercode: der Prüfziffer. Dieser Rechner führt genau die Prüfung durch, die auch jedes Online-Banking beim Eintippen macht – Länge, Aufbau und Prüfziffer nach der internationalen Norm ISO 7064 – und zeigt den Rechenweg dabei offen, statt nur ja oder nein zu sagen.
Wichtig zu wissen: Die Prüfung läuft vollständig im Browser. Die eingegebene IBAN wird weder übertragen noch gespeichert – es gibt schlicht keinen Server, der sie sehen könnte. Und bei einem Fehler gibt es eine Diagnose: was fehlt, was zu viel ist oder wo der Tippfehler wahrscheinlich steckt.
Der Aufbau der deutschen IBAN
Am Beispiel DE68 2105 0170 0012 3456 78 zerlegt:
| Teil | Zeichen | Bedeutung |
|---|---|---|
| Ländercode | DE | Deutschland – legt auch die Solllänge von 22 Stellen fest |
| Prüfziffer | 68 | wird aus allen übrigen Zeichen berechnet |
| Bankleitzahl | 21050170 | identifiziert das Institut |
| Kontonummer | 0012345678 | die alte Kontonummer, links mit Nullen auf 10 Stellen aufgefüllt |
Die aufgefüllten Nullen sind der häufigste Stolperstein: Wer eine alte achtstellige Kontonummer in eine IBAN übernimmt, muss zwei Nullen davorsetzen – fehlen sie, ist die IBAN zu kurz, und genau das meldet der Rechner dann auch.
Das Prüfverfahren: MOD 97-10 Schritt für Schritt
Das Verfahren stammt aus der Norm ISO 7064 und läuft in vier Schritten: Erst werden die ersten vier Zeichen ans Ende gestellt, dann jeder Buchstabe durch eine Zahl ersetzt (A = 10, B = 11 … Z = 35, aus DE wird 1314). Übrig bleibt eine bis zu 36-stellige Zahl, und deren Rest bei Division durch 97 muss exakt 1 ergeben. Beim Erzeugen einer IBAN läuft es umgekehrt: Die Bank rechnet mit der Platzhalter-Prüfziffer 00 und wählt die Prüfziffer dann so, dass der Rest 1 herauskommt.
Warum ausgerechnet 97? Weil es die größte zweistellige Primzahl ist. Daraus folgt mathematisch beweisbar: Jede einzelne falsch getippte Stelle und jeder Zahlendreher zweier Ziffern – auch weit auseinanderliegender – verändert den Rest und fliegt auf. Eine vertippte IBAN, die trotzdem gültig aussieht, bräuchte mindestens zwei sich zufällig aufhebende Fehler gleichzeitig; die Chance dafür liegt bei rund 1 zu 97. Zum Vergleich: Die alte Kontonummer plus Bankleitzahl hatte keinerlei übergreifende Prüfung – ein Zahlendreher in der Bankleitzahl konnte unbemerkt bei einer fremden Bank landen.
Ein System, viele Längen
Die IBAN ist seit 1997 in der Norm ISO 13616 festgeschrieben, ihre Länge legt jedes Land selbst fest – von 15 bis 34 Stellen ist alles erlaubt:
| Land | Länge | Besonderheit |
|---|---|---|
| Norwegen | 15 | die kürzeste IBAN Europas |
| Niederlande | 18 | enthält einen vierstelligen Bankcode aus Buchstaben |
| Österreich | 20 | fünfstellige Bankleitzahl, elfstelliges Konto |
| Schweiz | 21 | IBAN-Land, aber eigener Zahlungsraum mit eigenen Regeln |
| Deutschland | 22 | Bankleitzahl und Kontonummer stecken vollständig darin |
| Frankreich | 27 | mit Buchstaben im Kontoteil und eigener nationaler Prüfziffer |
| Polen | 28 | eine der längsten im Alltag häufigen IBANs |
| Malta | 31 | die längste IBAN im SEPA-Raum |
Der Rechner kennt die Solllängen von über 60 Ländern und meldet bei bekannter Herkunft exakt, wie viele Zeichen fehlen oder zu viel sind. Kein IBAN-Land sind dagegen die USA, Kanada, Australien, China und Japan – Überweisungen dorthin laufen weiter über BIC/SWIFT und nationale Formate wie die amerikanische ABA-Routing-Nummer.
Was die Prüfung kann – und was nicht
Eine gültige Prüfziffer bestätigt den mathematischen Aufbau, mehr nicht. Ob das Konto existiert, ob es aktiv ist und wem es gehört, weiß allein die kontoführende Bank. Diese Lücke schließt seit dem 9. Oktober 2025 die Empfängerprüfung „Verification of Payee“: Banken im Euroraum müssen vor jeder Überweisung abgleichen, ob der eingetippte Empfängername zum Konto passt, und warnen bei Abweichung. Damit läuft der klassische Rechnungsbetrug ins Leere, bei dem Kriminelle auf abgefangenen Rechnungen nur die IBAN austauschten – der Name des Betrügerkontos passt dann nicht mehr zum Rechnungssteller. Die Grundregel bleibt trotzdem: Bei Zahlungen an neue Empfänger die IBAN aus der Originalquelle übernehmen, nicht aus einer E-Mail-Signatur, und bei geänderten Kontodaten telefonisch rückfragen.
Häufige Fragen
Der Rechner meldet einen Fehler, aber die IBAN steht so auf meiner Karte – was nun?
Dann ist beim Abtippen etwas passiert, denn eine ausgegebene IBAN ist immer gültig. Die Klassiker: eine übersehene Null in der Kontonummer, der Buchstabe O statt der Ziffer 0, I statt 1, eine übersprungene Ziffer beim Blockwechsel. Am sichersten ist Kopieren und Einfügen aus dem Online-Banking – Leerzeichen und Punkte entfernt der Rechner selbst.
Kann ich aus Kontonummer und Bankleitzahl selbst eine IBAN berechnen?
Davon ist abzuraten, auch wenn es rechnerisch einfach aussieht. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat für Dutzende Institute Sonderregeln festgelegt – umgestellte Kontonummern, gewanderte Bankleitzahlen nach Fusionen, gesperrte Nummernkreise. Ein simpler Selbstbau übersieht das und erzeugt eine formal gültige, aber falsche IBAN, die die Prüfziffer nicht erkennen kann. Verbindlich ist allein die Angabe der eigenen Bank – im Online-Banking, auf dem Kontoauszug oder auf der Girocard.
Ist es unbedenklich, meine IBAN hier einzugeben – und generell, sie weiterzugeben?
Die Prüfung hier läuft komplett im Browser, die IBAN verlässt das Gerät nicht. Und grundsätzlich: Die IBAN ist kein Geheimnis – sie steht auf jeder Rechnung und jedem Briefkopf. Mit ihr allein kann niemand Geld abheben; Lastschriften brauchen ein Mandat und lassen sich acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben (bei fehlendem Mandat 13 Monate). Wachsam sein sollte man trotzdem, wenn jemand unaufgefordert um „Bestätigung“ von Kontodaten bittet – das ist ein Phishing-Muster.
Brauche ich zur IBAN noch den BIC?
Innerhalb des SEPA-Raums seit Februar 2016 nicht mehr – die IBAN genügt, das Institut steckt in ihr drin („IBAN only“). Nur bei Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums, etwa in die USA oder nach Asien, ist der BIC (die internationale Bankkennung im SWIFT-Netz) weiterhin nötig, meist zusammen mit dem dortigen nationalen Kontoformat.
Quellen
- ISO 13616 (Aufbau der IBAN) und ISO/IEC 7064 (Prüfzifferverfahren MOD 97-10)
- IBAN-Register des European Payments Council / SWIFT (Länder und Solllängen)
- EU-Verordnung 260/2012 (SEPA, „IBAN only“) und EU-Verordnung 2024/886 (Instant Payments, Verification of Payee ab 9. Oktober 2025)
- Deutsche Bundesbank: Regeln zur IBAN-Berechnung und Bankleitzahlendatei
- Die Deutsche Kreditwirtschaft: IBAN-Regeln mit Sonderfällen einzelner Institute
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