Pendlerpauschale-Rechner

So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner

Die Entfernungspauschale – im Alltag Pendlerpauschale genannt – ist der wichtigste Werbungskostenposten der meisten Arbeitnehmer: Für jeden Tag, an dem du zur ersten Tätigkeitsstätte fährst, darfst du einen festen Betrag je Entfernungskilometer von der Steuer absetzen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dabei ein einheitlicher Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer – beschlossen mit dem Steueränderungsgesetz 2025. Der Rechner beherrscht die neue Regelung ebenso wie die alte Staffel für das Steuerjahr 2025, prüft den Höchstbetrag, vergleicht mit deinen Ticketkosten und schätzt die tatsächliche Steuerersparnis.

Entfernungspauschale = Arbeitstage × einfache Entfernung (volle km) × 0,38 €  (ab 2026; für 2025: 0,30 € bis km 20, ab km 21: 0,38 €)

Wichtig: Gezählt wird nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg – und zwar die kürzeste Straßenverbindung, abgerundet auf volle Kilometer. Eine längere Route darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt.

Was die Reform 2026 bringt

Bis einschließlich 2025 gab es die erhöhten 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer – die ersten 20 Kilometer zählten nur 30 Cent. Seit 2026 gilt der höhere Satz durchgängig. Davon profitieren erstmals auch Kurzstrecken-Pendler; bei längeren Wegen bleibt der Vorteil konstant bei 352 € pro Jahr (bei 220 Fahrten):

Einfache EntfernungPauschale 2025Pauschale 2026Vorteil
5 km330,00 €418,00 €+88,00 €
10 km660,00 €836,00 €+176,00 €
15 km990,00 €1.254,00 €+264,00 €
20 km1.320,00 €1.672,00 €+352,00 €
30 km2.156,00 €2.508,00 €+352,00 €
50 km3.828,00 €4.180,00 €+352,00 €

Alle Werte gelten für 220 Arbeitstage und stammen aus Durchläufen des Rechners auf dieser Seite.

Höchstbetrag, Ticketkosten und Verkehrsmittel

Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig – ob Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied: Wer keinen eigenen Pkw (und keinen Dienstwagen) nutzt, kann höchstens 4.500 € pro Jahr ansetzen. Für Bahnpendler gibt es dafür eine zweite Chance: Liegen die tatsächlichen Ticketkosten über der Pauschale, zählen stattdessen die echten Kosten – ohne Deckel. Der Rechner prüft beides automatisch, wenn du deine Jahres-Ticketkosten einträgst. Mit dem Deutschlandticket (2026: 63 € im Monat, 756 € im Jahr) bleibt allerdings meist die Pauschale der bessere Ansatz – schon ab etwa 10 Kilometern liegt sie darüber.

Pauschbetrag und echte Ersparnis

Ein Punkt, den viele Rechner unterschlagen: Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab – ganz ohne Nachweise. Zusätzlich sparst du deshalb nur mit dem Teil der Werbungskosten, der über 1.230 € liegt (oder wenn weitere Posten wie Arbeitsmittel, Fortbildungen oder die Homeoffice-Pauschale dazukommen). Der Rechner weist diesen Teil separat aus und übersetzt die Pauschale über deinen Grenzsteuersatz in eine geschätzte Steuerersparnis in Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bringt jeder Pauschalen-Euro rund 30 Cent echte Ersparnis.

Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und deshalb keine Steuer zahlt, ginge bei einer reinen Absetzung leer aus. Dafür gibt es die Mobilitätsprämie: 14 % der Entfernungspauschale als direkter Zuschuss vom Finanzamt, zu beantragen mit der Anlage Mobilitätsprämie zur Steuererklärung. Ursprünglich bis 2026 befristet, wurde sie mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfristet.

Häufige Fragen

Zählen Homeoffice-Tage bei der Pendlerpauschale mit?

Nein – die Pauschale gibt es nur für Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (höchstens 1.260 € im Jahr). Beides am selben Tag geht nicht. Trage im Rechner deshalb nur die echten Fahrtage ein – bei 2 Homeoffice-Tagen pro Woche sind das meist eher 130 bis 140 statt 220 Tage.

Welche Strecke muss ich ansetzen – die schnellste oder die kürzeste?

Grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, abgerundet auf volle Kilometer. Eine längere Strecke akzeptiert das Finanzamt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist – also regelmäßig spürbar Zeit spart – und du sie tatsächlich nutzt. Das gilt auch für Bahnpendler: Maßgeblich ist die Straßenverbindung, nicht die Schienenkilometer.

Was gilt für Fahrgemeinschaften?

Jeder Mitfahrer darf die Entfernungspauschale für seine eigene Wohnung-Arbeit-Entfernung ansetzen – auch an Tagen, an denen er nicht selbst fährt. Für Mitfahrer gilt allerdings der Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr; nur der Fahrer mit eigenem Pkw ist vom Deckel befreit. Umwege zum Abholen der Kollegen zählen nicht.

Bekomme ich die Pauschale auch mit Dienstwagen oder Jobticket?

Mit Dienstwagen ja – die Pauschale steht dir zu, unabhängig davon, wer das Fahrzeug bezahlt (den geldwerten Vorteil versteuerst du separat). Beim Jobticket wird es enger: Stellt der Arbeitgeber das Ticket steuerfrei, wird die Entfernungspauschale um diesen Wert gekürzt. Ein pauschal versteuertes Jobticket kürzt dagegen nicht.

Quellen

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