So funktioniert der Sondertilgungsrechner
Der Rechner lässt dasselbe Darlehen zweimal durchlaufen: einmal so, wie es im Vertrag steht, und einmal mit deinen Sondertilgungen. Beide Male wird Monat für Monat gerechnet – Zinsen auf die Restschuld, Rest der Rate in die Tilgung, Restschuld neu. Der Unterschied zwischen beiden Läufen ist die Antwort auf die eigentliche Frage: Was bringt es mir konkret, wenn ich einmal im Jahr etwas extra zahle?
Herausgerechnet werden vier Zahlen, die zusammengehören: die Zinsersparnis in Euro, die Laufzeitverkürzung in Jahren und Monaten, der Gesamtaufwand über die ganze Laufzeit und – der in der Praxis wichtigste Wert – die Restschuld am Ende der Zinsbindung. Dazu prüft der Rechner, ob deine geplante Sondertilgung überhaupt in dein vertragliches Sondertilgungsrecht passt.
Warum eine Sondertilgung so stark wirkt
Zinsen im Monat = Restschuld × Sollzins ÷ 12
Rate bleibt gleich → gesparte Zinsen tilgen zusätzlich mit
Der Punkt, an dem die meisten sich verschätzen: Von einer normalen Rate ist am Anfang nur ein kleiner Teil Tilgung. Bei 250.000 Euro zu 3,5 Prozent und einer Rate von 1.145,83 Euro sind das im ersten Monat 729,17 Euro Zinsen und nur 416,67 Euro Tilgung. Eine Sondertilgung dagegen ist zu hundert Prozent Tilgung – kein Cent davon geht an die Bank. Und sie wirkt weiter: Weil die Restschuld ab sofort kleiner ist, fallen jeden Monat weniger Zinsen an, und von der unveränderten Rate bleibt automatisch mehr für die Tilgung übrig. Der Effekt verstärkt sich selbst. Es ist der Zinseszins, nur diesmal auf deiner Seite.
Was verschiedene Sondertilgungen bringen
Alle Zeilen gerechnet für 250.000 Euro Darlehen, 3,5 Prozent Sollzins, 2 Prozent anfängliche Tilgung, also eine Monatsrate von 1.145,83 Euro. Die Sondertilgung wird jedes Jahr im Dezember geleistet.
| Sondertilgung pro Jahr | Laufzeit | Zinsen gesamt | Zinsersparnis | Restschuld nach 10 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| keine | 29 Jahre | 147.994,30 € | – | 190.236,45 € |
| 2.500 € | 22 Jahre 3 Monate | 110.833,87 € | 37.160,43 € | 160.831,01 € |
| 5.000 € | 18 Jahre 2 Monate | 89.247,22 € | 58.747,08 € | 131.425,57 € |
| 10.000 € | 13 Jahre 6 Monate | 64.942,96 € | 83.051,34 € | 72.614,68 € |
| 12.500 € (5 % Maximum) | 12 Jahre | 57.450,52 € | 90.543,78 € | 43.209,23 € |
Die mittlere Zeile ist der Alltagsfall: 5.000 Euro im Jahr, für viele die Größenordnung von Weihnachtsgeld plus Steuererstattung. Sie kürzen die Laufzeit um fast elf Jahre und sparen 58.747,08 Euro Zinsen. Umgerechnet bringt jeder eingesetzte Tausender 652,75 Euro Ersparnis – und zwar steuerfrei.
Bemerkenswert ist auch, was in der letzten Spalte passiert. Nach zehn Jahren läuft die Zinsbindung aus, und die Restschuld muss zu dem Zins verlängert werden, der dann gilt. Ohne Sondertilgung stehen 190.236,45 Euro im Feuer, mit 10.000 Euro jährlich nur noch 72.614,68 Euro. Wer in einer Hochzinsphase anschlussfinanzieren muss, spürt diesen Unterschied stärker als jede Zinsersparnis in der Tabelle.
Warum der Zeitpunkt fast so wichtig ist wie der Betrag
Einmalig 10.000 Euro, dasselbe Darlehen, nur in unterschiedlichen Jahren gezahlt:
| Zahlung im Jahr | Zinsersparnis | Laufzeit | früher schuldenfrei |
|---|---|---|---|
| 1 | 15.734,14 € | 27 Jahre 1 Monat | 1 Jahr 11 Monate |
| 5 | 12.470,56 € | 27 Jahre 4 Monate | 1 Jahr 8 Monate |
| 10 | 8.953,22 € | 27 Jahre 7 Monate | 1 Jahr 5 Monate |
| 15 | 5.975,14 € | 27 Jahre 10 Monate | 1 Jahr 2 Monate |
| 20 | 3.457,12 € | 28 Jahre | 1 Jahr |
Derselbe Betrag bringt im ersten Jahr mehr als das Viereinhalbfache dessen, was er im zwanzigsten noch einbringt. Der Grund ist simpel: Am Anfang ist die Restschuld am größten, also ist jeder getilgte Euro am längsten und am teuersten verzinst. Wer eine Sondertilgung aufschiebt, um erst noch etwas anzusparen, verliert diesen Vorsprung. Deshalb ist das jährliche Sondertilgungsrecht auch kein Guthaben, das sich ansammelt – ungenutzt verfällt es in aller Regel.
Sondertilgen oder anlegen?
Die Frage taucht bei jedem Bonus auf, und sie wird meistens falsch gerechnet, weil ein Sollzins mit einer Bruttorendite verglichen wird. Gesparte Zinsen sind kein Kapitalertrag: Auf sie fällt keine Abgeltungssteuer an. Eine Geldanlage muss also erst einmal die Steuer verdienen, bevor sie mit der Tilgung gleichzieht. Bei 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag bleiben von einer Rendite nur 73,625 Prozent übrig.
| Dein Sollzins | nötige Rendite vor Steuern |
|---|---|
| 2,00 % | 2,72 % |
| 2,50 % | 3,40 % |
| 3,00 % | 4,07 % |
| 3,50 % | 4,75 % |
| 4,00 % | 5,43 % |
| 4,50 % | 6,11 % |
| 5,00 % | 6,79 % |
Ohne Kirchensteuer gerechnet, die je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Abgeltungssteuer beträgt und die Schwelle weiter nach oben schiebt. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro je Person ist ebenfalls nicht berücksichtigt; wer ihn noch frei hat, verschiebt die Grenze für die ersten Erträge nach unten. Und der zweite Punkt, der in der Tabelle nicht steht: Die Tilgung bringt ihre Rendite garantiert und ohne Kursrisiko. Eine Anlage, die 4,75 Prozent bringen soll, tut das im Mittel und über lange Zeiträume – nicht in jedem einzelnen Jahr.
Zwei Dinge gehören trotzdem vor jede Sondertilgung: ein Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben auf dem Tagesgeldkonto, und die Ablösung teurerer Schulden. Ein Dispo oder ein Ratenkredit mit neun Prozent schlägt jede Immobilienfinanzierung mit drei.
Was im Vertrag steht – und was im Gesetz
Ein Sondertilgungsrecht ist keine gesetzliche Selbstverständlichkeit, sondern eine Vereinbarung. Üblich sind fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr, kostenlos und ohne Begründung. Bei 250.000 Euro Darlehen sind das 12.500 Euro jährlich – gemessen an der Anfangssumme, nicht an der aktuellen Restschuld. Höhere Rechte gibt es meist gegen einen Zinsaufschlag von wenigen Hundertstel Prozentpunkten; ob sich der lohnt, hängt nur davon ab, ob du das Geld realistisch aufbringen wirst.
Was dagegen im Gesetz steht, kennen viele nicht: Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB darf jedes Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist gekündigt werden – kostenlos, ohne Vorfälligkeitsentschädigung und unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung noch läuft. Eine Zinsbindung über fünfzehn oder zwanzig Jahre ist deshalb keine Fessel, sondern eine einseitige Option zu deinen Gunsten: Fallen die Zinsen, steigst du nach zehn Jahren aus; steigen sie, bleibst du.
Häufige Fragen
Senkt eine Sondertilgung meine Monatsrate?
In aller Regel nicht. Die Rate bleibt unverändert, und weil die Restschuld kleiner ist, wird das Darlehen einfach früher fertig. Genau so rechnet dieser Rechner. Wer stattdessen monatlich entlastet werden möchte, braucht einen Tilgungssatzwechsel – ein eigenes Vertragsrecht, das viele Verträge zwei- bis dreimal während der Zinsbindung kostenlos einräumen und das erstaunlich selten genutzt wird. Beides zugleich geht nicht: Entweder die Laufzeit sinkt oder die Rate.
Wann im Jahr sollte ich die Sondertilgung leisten?
So früh wie möglich. Jeder Monat, den das Geld schon getilgt ist, spart Zinsen – bei 5.000 Euro und 3,5 Prozent sind das rund 14,58 Euro im Monat. Über ein Jahr macht der Unterschied zwischen Januar und Dezember also etwa 175 Euro aus. Der Rechner lässt dich den Monat frei wählen, damit du das für deinen Fall vergleichen kannst. Wichtig ist nur, dass das Geld nicht plötzlich anderswo gebraucht wird: Zurückholen lässt es sich nicht.
Verfällt mein Sondertilgungsrecht, wenn ich es nicht nutze?
Bei den meisten Verträgen ja. Das Recht gilt je Kalenderjahr und sammelt sich nicht an – wer drei Jahre nichts zahlt, darf im vierten nicht das Vierfache tilgen. Einzelne Banken lassen eine Übertragung zu, das steht dann ausdrücklich im Vertrag. Es lohnt sich, im Darlehensvertrag unter der Überschrift Sondertilgungsrecht nachzulesen, wie deine Bank es handhabt und bis zu welchem Stichtag die Zahlung eingehen muss.
Was passiert, wenn ich mehr tilgen will als erlaubt?
Die Bank muss die Zahlung nicht annehmen. Tut sie es doch, darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung für den entgangenen Zinsgewinn verlangen. Manchmal lässt sich eine höhere Zahlung im Gespräch vereinbaren, etwa weil die Bank ohnehin mit einer Anschlussfinanzierung rechnet. Zwei Wege sind legal und kostenlos: die Zahlung auf zwei Kalenderjahre verteilen, also im Dezember und im Januar, oder auf die Zehnjahresfrist nach § 489 BGB warten. Der Rechner weist dich darauf hin, sobald deine Eingabe über dem gewählten Sondertilgungsrecht liegt.
Warum weicht das Ergebnis leicht von der Rechnung meiner Bank ab?
An der Verrechnungspraxis. Dieser Rechner setzt die Sondertilgung sofort im gewählten Monat gegen die Restschuld, so wie es die meisten Banken heute handhaben. Einige verrechnen jedoch erst zum Quartals- oder Jahresende, und bis dahin läuft der Zins auf den vollen Betrag weiter – dann fällt die Ersparnis etwas geringer aus. Ebenfalls nicht enthalten sind Bereitstellungszinsen, Kontoführungs- und Bearbeitungsgebühren sowie ein möglicher Zinsaufschlag für erweiterte Sondertilgungsrechte. Gerechnet wird mit monatlich nachschüssiger Zahlung und dem nominalen Sollzins, nicht mit dem Effektivzins.
Ist eine Sondertilgung immer sinnvoll?
Fast immer, aber nicht in jeder Reihenfolge. Vorher gehören der Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben und die Ablösung teurerer Schulden. Wer eine vermietete Immobilie finanziert, sollte zusätzlich bedenken, dass Schuldzinsen dort als Werbungskosten absetzbar sind – der effektive Zinssatz liegt dann unter dem nominalen, und die Rechnung fällt anders aus als bei der selbst genutzten Wohnung. Und wer absehbar umziehen oder verkaufen will, sollte Liquidität eher halten als binden.
Quellen
- § 489 BGB – ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers bei gebundenem Sollzins, zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit sechs Monaten Kündigungsfrist.
- §§ 490 und 502 BGB sowie § 500 BGB – vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.
- Art. 247 § 3 EGBGB und die Preisangabenverordnung – vorvertragliche Informationspflichten, aus denen sich ergibt, dass Sondertilgungsrechte im Europäischen Standardisierten Merkblatt und im Vertrag ausgewiesen sein müssen.
- § 32d EStG sowie das Solidaritätszuschlaggesetz – Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, daraus die Belastung von 26,375 Prozent und der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro je Person nach § 20 Absatz 9 EStG.
- Annuitätenrechnung nach der klassischen Rentenformel für nachschüssige Zahlungen; die Laufzeit und die Restschuld ohne Sondertilgung wurden gegen die geschlossene Formel geprüft.
- Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest Finanztest – Marktüblichkeit von fünf Prozent Sondertilgungsrecht pro Jahr sowie Hinweise zu Tilgungssatzwechsel und Anschlussfinanzierung.
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