So funktioniert der Pfändungsrechner
Wird das Gehalt gepfändet, darf der Gläubiger nicht alles nehmen: § 850c ZPO sichert das Existenzminimum. Der Rechner ermittelt mit den amtlichen Freigrenzen, die vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 gelten (Bekanntmachung im BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26. März 2026), wie viel von deinem Nettoeinkommen pfändbar ist – abhängig von der Zahl der Personen, denen du Unterhalt gewährst. Die Freigrenzen steigen seit 2021 jedes Jahr zum 1. Juli automatisch, gekoppelt an den steuerlichen Grundfreibetrag.
Quote: 70 % ohne Unterhaltspflicht · 50 % bei 1 Person · 40 % bei 2 · 30 % bei 3 · 20 % bei 4 · 10 % bei 5
Die Freigrenzen ab 1. Juli 2026
| Wert (monatlich) | ab 1.7.2026 | vorher (bis 30.6.2026) |
|---|---|---|
| Unpfändbarer Grundfreibetrag | 1.587,40 € | 1.555,00 € |
| Zuschlag für die erste unterhaltsberechtigte Person | 597,42 € | 585,23 € |
| Zuschlag für jede weitere Person (bis zur fünften) | 332,83 € | 326,04 € |
| Höchstbetrag – darüber voll pfändbar | 4.866,30 € | 4.766,99 € |
Vom Einkommen über dem Freibetrag bleiben zusätzlich 30 % beim Schuldner, dazu 20 % für die erste und je 10 % für jede weitere unterhaltsberechtigte Person – gepfändet wird nur der Rest. Was über dem Höchstbetrag von 4.866,30 € liegt, ist dagegen in voller Höhe pfändbar.
Was ist bei welchem Netto pfändbar?
| Netto/Monat | 0 Personen | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen |
|---|---|---|---|---|
| 1.600 € | 8,82 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 2.000 € | 288,82 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 2.500 € | 638,82 € | 157,59 € | 0 € | 0 € |
| 3.000 € | 988,82 € | 407,59 € | 192,94 € | 44,86 € |
| 3.500 € | 1.338,82 € | 657,59 € | 392,94 € | 194,86 € |
| 4.000 € | 1.688,82 € | 907,59 € | 592,94 € | 344,86 € |
| 5.000 € | 2.424,52 € | 1.471,29 € | 1.070,64 € | 736,56 € |
P-Konto: derselbe Schutz fürs Girokonto
Die Freigrenzen des § 850c ZPO schützen den Lohn beim Arbeitgeber – ist das Geld erst auf dem Konto, braucht es ein Pfändungsschutzkonto (§§ 899 ff. ZPO). Jedes Girokonto lässt sich per Erklärung gegenüber der Bank in ein P-Konto umwandeln; die Bank muss das binnen vier Geschäftstagen umsetzen. Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590 €; mit einer Bescheinigung von Arbeitgeber, Familienkasse oder Schuldnerberatung erhöht er sich bei Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmten Sozialleistungen.
Was zählt zum pfändbaren Einkommen?
Grundlage ist das Nettoeinkommen – aber nicht jeder Lohnbestandteil zählt mit. Nach § 850a ZPO sind unter anderem unpfändbar: die Hälfte der Vergütung für Überstunden, Urlaubsgeld im üblichen Rahmen, Aufwandsentschädigungen, Gefahren- und Schmutzzulagen sowie Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Einkommens (mit gesetzlicher Obergrenze). Diese Posten rechnet der Arbeitgeber vor der Pfändungsberechnung heraus – der Rechner geht deshalb vom bereinigten Netto aus. Mehrere Einkommen werden auf Antrag des Gläubigers zusammengerechnet (§ 850e ZPO).
Häufige Fragen
Wer zählt als unterhaltsberechtigte Person?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder (auch volljährige in Ausbildung) und frühere Ehegatten, denen tatsächlich Unterhalt gewährt wird. Entscheidend ist die tatsächliche Unterhaltsgewährung: Verdient der Ehepartner selbst gut, kann das Vollstreckungsgericht ihn auf Antrag des Gläubigers unberücksichtigt lassen (§ 850c Abs. 6 ZPO). Mehr als fünf Personen erhöhen den Freibetrag nicht weiter.
Was gilt bei einer Unterhaltspfändung?
Wird wegen laufenden Unterhalts oder Unterhaltsrückständen gepfändet, gelten die Freigrenzen des § 850c ZPO nicht (§ 850d ZPO). Das Vollstreckungsgericht setzt dann individuell fest, was dem Schuldner als notwendiger Selbstbehalt bleibt – deutlich weniger als bei gewöhnlichen Gläubigern. Unterhaltsgläubiger gehen außerdem allen anderen Gläubigern im Rang vor.
Mehrere Gläubiger pfänden – wer bekommt das Geld?
Es gilt das Prioritätsprinzip: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Arbeitgeber zugestellt wurde. Der zuerst zugestellte Beschluss wird komplett bedient, bevor der nächste einen Cent sieht. Der pfändbare Betrag wird also nicht aufgeteilt – spätere Gläubiger warten, bis die vorrangige Forderung getilgt ist.
Gelten die Freigrenzen auch für Selbstständige?
Nicht automatisch – § 850c ZPO schützt Arbeitseinkommen. Selbstständige können aber beim Vollstreckungsgericht nach § 850i ZPO beantragen, dass ihnen von ihren Einkünften so viel belassen wird, wie es dem Schutz eines vergleichbaren Arbeitnehmers entspricht. Auf dem P-Konto gilt der Grundfreibetrag ohnehin für jeden Kontoinhaber, egal woher das Geld stammt.
Quellen
- § 850c ZPO – Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen; Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026), gültig 1.7.2026 bis 30.6.2027.
- § 850a ZPO – unpfändbare Bezüge; § 850d ZPO – Unterhaltspfändung; § 850e ZPO – Berechnung; § 850i ZPO – sonstige Einkünfte; §§ 899 ff. ZPO – Pfändungsschutzkonto.
- Bundesministerium der Justiz – Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen (Broschüre und amtliche Tabelle).
- Alle Tabellenwerte dieser Seite stammen aus Durchläufen des Rechners auf dieser Seite.
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