Kindergeld-Rechner

So funktioniert der Kindergeld-Rechner

Kindergeld ist die größte Einzelleistung für Familien in Deutschland: Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse einheitlich 259 € pro Kind und Monat – 4 € mehr als 2025 und unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen (§ 66 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025). Der Rechner ermittelt den Monats- und Jahresbetrag für deine Familie und schätzt auf Wunsch die Günstigerprüfung: Ab welchem Grenzsteuersatz bringt der Kinderfreibetrag mehr als das ausgezahlte Kindergeld?

Kindergeld = Anzahl der Kinder × 259 € pro Monat (2026)
Günstigerprüfung: Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag − Jahres-Kindergeld = Vorteil des Freibetrags

So hat sich das Kindergeld entwickelt

Zeitraum1. und 2. Kind3. Kindab dem 4. Kind
2021 – 2022219 €225 €250 €
2023 – 2024250 € einheitlich für jedes Kind
2025255 € einheitlich für jedes Kind
seit 1.1.2026259 € einheitlich für jedes Kind

Seit 2023 ist die alte Staffelung nach der Kinderzahl Geschichte – jedes Kind zählt gleich. Für eine Familie ergibt das 2026:

KinderPro MonatPro Jahr
1259 €3.108 €
2518 €6.216 €
3777 €9.324 €
41.036 €12.432 €
51.295 €15.540 €

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Neben dem Kindergeld gibt es den steuerlichen Kinderfreibetrag: 2026 sind das 9.756 € pro Kind und Jahr – 6.828 € für das Existenzminimum des Kindes plus 2.928 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG; bei Einzelveranlagung jeweils die Hälfte). Beides zusammen gibt es nicht: Das Finanzamt führt bei der Einkommensteuererklärung automatisch die Günstigerprüfung durch und verrechnet das bereits gezahlte Kindergeld, wenn der Freibetrag mehr Steuern spart. Als Faustregel lohnt sich der Freibetrag erst ab einem Grenzsteuersatz von rund 32 % – also bei eher hohen Einkommen. Wichtig: Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge immer berücksichtigt, unabhängig vom Ausgang der Günstigerprüfung.

Wer bekommt Kindergeld – und wie lange?

Anspruch besteht ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Bedingungen. Danach geht es weiter bis zum 25. Geburtstag, solange das Kind in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder ohne Ausbildungsplatz dasteht – auch Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten zählen. Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, gilt keine Altersgrenze, wenn die Behinderung vor 25 eingetreten ist. Das Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt: Es braucht einen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – online in wenigen Minuten erledigt, rückwirkend gibt es aber höchstens 6 Monate (§ 70 EStG).

Häufige Fragen

Wird das Kindergeld an das Kind oder an die Eltern gezahlt?

An die Eltern – genauer: an einen Berechtigten. Leben die Eltern zusammen, bestimmen sie, wer das Kindergeld erhält. Nach einer Trennung bekommt es der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt (Obhutsprinzip). Volljährige Kinder können bei der Familienkasse eine Abzweigung an sich selbst beantragen, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten.

Was gilt für Kinder über 18 mit eigenem Einkommen?

Seit 2012 spielt das Einkommen des Kindes für das Kindergeld grundsätzlich keine Rolle mehr. Während einer ersten Ausbildung oder eines Erststudiums darf das Kind unbegrenzt verdienen. Erst nach der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung wird eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schädlich – Ausbildungsverhältnisse und Minijobs bleiben auch dann erlaubt.

Was ist der Kinderzuschlag?

Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Er richtet sich nach Einkommen und Wohnkosten und wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit prüfen – ein Antrag lohnt sich oft schon, wenn das Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt.

Wann wird das Kindergeld überwiesen?

Die Familienkasse zahlt monatlich nach einem festen Plan: Die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt den Termin – die 0 ganz am Monatsanfang, die 9 zum Monatsende. Die genauen Termine veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr neu. Wer das Kindergeld über eine Angehörige des öffentlichen Dienstes bezieht, erhält es mit den Bezügen.

Quellen

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