Kfz-Steuer-Rechner

So funktioniert der Kfz-Steuer-Rechner

Für Pkw mit Erstzulassung ab Juli 2009 besteht die Kfz-Steuer aus zwei Bausteinen: einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil. Beide Werte stehen in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I – der Hubraum im Feld P.1, der CO₂-Ausstoß im Feld V.7. Der Rechner beherrscht daneben Motorräder, Oldtimer mit H-Kennzeichen und Elektroautos samt der Ende 2025 verlängerten Steuerbefreiung.

Kfz-Steuer = Hubraum-Einheiten × Satz (2,00 € Benzin / 9,50 € Diesel je angefangene 100 cm³) + CO₂-Anteil über der Freigrenze

Der deutlich höhere Hubraumsatz für Diesel gleicht aus, dass Dieselkraftstoff an der Zapfsäule je Liter niedriger besteuert ist als Benzin – wer viel fährt, holt den Steuernachteil über den günstigeren Sprit wieder herein, wer wenig fährt, meist nicht. Genau das ist die klassische Vielfahrer-Rechnung.

Die CO₂-Staffel seit 2021

Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 bleiben die ersten 95 g/km frei, darüber wird jedes Gramm in sechs Stufen besteuert – und zwar wie beim Steuertarif Stufe für Stufe, nicht der höchste Satz auf alles:

CO₂-Ausstoß (WLTP)Satz je Gramm und Jahr
bis 95 g/km0 €
96–115 g/km2,00 €
116–135 g/km2,20 €
136–155 g/km2,50 €
156–175 g/km2,90 €
176–195 g/km3,40 €
über 195 g/km4,00 €

Für ältere Fahrzeuge gilt ein einfacherer Tarif: pauschal 2,00 € je Gramm über der Freigrenze, die je nach Erstzulassung bei 120 g (Juli 2009 bis 2011), 110 g (2012–2013) oder 95 g (2014–2020) liegt. So sieht das in der Praxis aus:

Fahrzeug (EZ ab 2021)HubraumanteilCO₂-AnteilSteuer pro Jahr
Kleinwagen, Benzin, 999 cm³, 110 g20,00 €30,00 €50 €
Kompaktklasse, Benzin, 1.498 cm³, 130 g30,00 €73,00 €103 €
Mittelklasse, Diesel, 1.968 cm³, 140 g190,00 €96,50 €286 €
SUV, Benzin, 2.995 cm³, 220 g60,00 €360,00 €420 €
SUV, Diesel, 2.993 cm³, 220 g285,00 €360,00 €645 €

Auffällig: Beim großen SUV macht der CO₂-Anteil längst den Löwenanteil aus – die Staffel von 2021 war ausdrücklich als Lenkungsinstrument gedacht. Die Jahressteuer wird zum Schluss auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5 KraftStG) und jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen; ab 500 € Jahressteuer ist auf Antrag halbjährliche Zahlung möglich (mit 3 % Aufgeld), ab 1.000 € auch vierteljährliche (6 %).

Elektro, Motorrad, Oldtimer

Reine Elektroautos sind bei Erstzulassung bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit – längstens bis zum 31.12.2035. Diese Verlängerung um fünf Jahre hat der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen (8. KraftStÄndG, in Kraft seit 1. Januar 2026); vorher wäre die Befreiung für Neuzulassungen Ende 2025 ausgelaufen. Nach dem Ende der Befreiung zahlen E-Autos die nach Gewicht gestaffelte Steuer, ermäßigt um 50 Prozent – bei einem 2,2-Tonner sind das 62 € im Jahr. Motorräder zahlen schlicht 1,84 € je angefangene 25 cm³ (Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW sind ganz steuerfrei), und für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt die Pauschale von 191,73 € (Motorräder 46,02 €) – unabhängig davon, wie groß der Motor ist.

Häufige Fragen

Welcher CO₂-Wert zählt – WLTP oder NEFZ?

Maßgeblich ist immer der Wert im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Fahrzeugen, die seit September 2018 typgenehmigt wurden, ist das der (meist höhere) WLTP-Wert – deshalb kann ein technisch identisches Modell mit späterer Erstzulassung mehr Steuer kosten als das ältere.

Wie werden Hybride besteuert?

Plug-in-Hybride und Vollhybride gelten steuerlich als normale Ottomotoren: Hubraumanteil plus CO₂-Anteil. Ihr Vorteil entsteht über den niedrigen CO₂-Wert im Feld V.7 – viele Plug-in-Hybride liegen unter der 95-g-Freigrenze und zahlen nur den Hubraumanteil. Die Steuerbefreiung für Elektroautos gilt für sie nicht.

Ändert sich die Steuer beim Gebrauchtwagenkauf?

Nein. Die Steuer hängt am Fahrzeug und seiner Erstzulassung, nicht am Halter. Beim Halterwechsel läuft die Steuer nahtlos auf dich über – das Hauptzollamt schickt nach der Ummeldung automatisch einen neuen Bescheid, ein Antrag ist nicht nötig.

Warum kommt der Bescheid vom Zoll und nicht vom Finanzamt?

Seit 2014 verwaltet die Zollverwaltung die Kfz-Steuer. Zuständig ist das Hauptzollamt, gezahlt wird per verpflichtendem SEPA-Lastschriftmandat, das du bei der Zulassung erteilst. Ohne Mandat gibt es normalerweise keine Zulassung.

Quellen

Mehr aus dieser Kategorie: Alltagsrechner: Datum, Zeit & Umrechner

Auch beliebt: Zinseszinsrechner · Kalorienbedarfsrechner · Pace-Rechner

Entdecke mehr Rechner auf einen Blick auf rechnido – kostenlos und ohne Anmeldung.