So funktioniert der Grundpreis-Rechner
Im Supermarktregal stehen vier Packungen desselben Produkts nebeneinander, alle in unterschiedlichen Größen, alle mit krummen Füllmengen, eine davon mit dem Aufkleber „Vorteilspack“. Welche ist die günstigste? Die Frage lässt sich nur mit einer Division beantworten, und genau die nimmt dir dieser Rechner ab. Er kennt drei Modi: Im Vergleichsmodus stellst du bis zu vier Packungen gegenüber und bekommst den Grundpreis jeder einzelnen, die günstigste markiert und die Preisspanne in Prozent. Im Einzelmodus rechnest du eine Packung durch und rechnest sie auf deinen Jahresverbrauch hoch. Und im dritten Modus drehst du die Frage um: Was darf die größere Packung höchstens kosten, damit sie sich gegenüber der kleinen überhaupt lohnt?
Gemeinsam ist allen drei Modi dieselbe schlichte Rechnung – und genau darin liegt der Punkt: Der Grundpreis ist die einzige Zahl im Regal, die nicht gestaltet wurde. Die Packung darf bunt sein, der Preis darf auf 2,99 enden, der Aufsteller darf „Sparpreis“ behaupten. Die kleine Zahl in Klammern darunter bleibt sachlich.
Die Formel
Basiseinheit nach § 5 PAngV: 1 kg · 1 l · 1 m · 1 m² · 1 m³ · 1 Stück
Zielpreis der größeren Packung = Grundpreis × neue Menge
Der einzige Stolperstein ist die Umrechnung in die Basiseinheit. 500 Gramm sind 0,5 Kilogramm, 750 Milliliter sind 0,75 Liter – der Rechner macht das automatisch, und du darfst innerhalb einer Art frei mischen: Gramm gegen Kilogramm, Milliliter gegen Liter. Was nicht geht, ist Gramm gegen Milliliter. Das sieht nur bei Wasser gleich aus; Speiseöl wiegt bei gleichem Volumen rund zehn Prozent weniger, Honig etwa vierzig Prozent mehr. In diesem Fall meldet der Rechner die Einheiten als unvereinbar, statt eine falsche Zahl auszugeben.
Ein Vergleich, wie er im Regal wirklich vorkommt
| Packung | Preis | Füllmenge | Grundpreis je kg | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Standardgröße | 2,49 € | 500 g | 4,98 € | Mittelfeld |
| Große Packung | 3,99 € | 1.000 g | 3,99 € | günstigste |
| Vorratspackung | 5,99 € | 1,5 kg | 3,99 € | praktisch gleichauf |
| Kleine Packung | 1,29 € | 250 g | 5,16 € | teuerste |
Die Spanne zwischen der günstigsten und der teuersten Packung beträgt hier 29,3 Prozent. Wer regelmäßig zur 250-Gramm-Packung greift, zahlt also bei gleichem Inhalt fast ein Drittel mehr. Bemerkenswert ist außerdem der Vergleich zwischen der Ein-Kilo- und der Anderthalb-Kilo-Packung: Beide liegen bei 3,99 Euro je Kilogramm, die Vorratspackung bringt trotz dreifacher Menge gegenüber der Standardgröße keinen zusätzlichen Vorteil mehr. Das ist kein Zufall, sondern ein bekanntes Muster – der Mengenrabatt ist bei der mittleren Größe meist ausgereizt, und die größte Packung wird über das Gefühl verkauft, besonders sparsam zu sein.
Die Einheiten und was hinter ihnen steckt
| Ware | Angabe auf der Packung | Basiseinheit | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|---|
| Mehl, Kaffee, Käse | Gramm, Kilogramm | 1 kg | bei Konserven das Abtropfgewicht, nicht die Füllmenge |
| Saft, Öl, Shampoo | Milliliter, Liter | 1 l | bei Konzentraten die fertige Menge gegenrechnen |
| Waschmittel, Tabs | Waschgänge, Stück | 1 Waschgang | die Herstellerdosierung ist oft großzügig gerechnet |
| Küchenrolle, Taschentücher | Blatt, Rollen | 1 Blatt | Lagen und Blattgröße unterscheiden sich stark |
| Kabel, Schnur, Stoff | Meter | 1 m | Meterware wird oft nur in festen Längen verkauft |
| Fliesen, Laminat, Folie | Quadratmeter | 1 m² | Verschnitt von zehn Prozent einplanen |
Die Auswahlliste des Rechners enthält für jede dieser Arten einen eigenen Eintrag – auch für Waschgänge, Portionen und Blatt, weil dort der Vergleich nach Gewicht regelmäßig in die Irre führt. Ein schweres Waschpulver ist nicht teurer, wenn eine Waschladung weniger davon braucht.
Der umgekehrte Weg: Was darf die große Packung kosten?
Im dritten Modus drehst du die Rechnung um. Du gibst eine Packung an, die du kennst, und die Größe der Packung, die du im Regal siehst. Heraus kommt der Preis, bei dem beide gleich günstig wären. Für die Standardpackung mit 2,49 Euro für 500 Gramm, also 4,98 Euro je Kilogramm, sieht das so aus:
| Packungsgröße | Fairer Zielpreis | Noch vertretbar (5 % Toleranz) |
|---|---|---|
| 250 g | 1,25 € | 1,31 € |
| 400 g | 1,99 € | 2,09 € |
| 750 g | 3,74 € | 3,93 € |
| 1.000 g | 4,98 € | 5,23 € |
| 1.500 g | 7,47 € | 7,84 € |
| 2.000 g | 9,96 € | 10,46 € |
| 5.000 g | 24,90 € | 26,15 € |
Mit dieser Zahl im Kopf brauchst du im Laden nur noch den Preis abzulesen. Liegt er darunter, greif zur größeren Packung; liegt er darüber, bleib bei der kleinen. Die fünf Prozent Toleranz sind eine praktische Zugabe: Wenn du dir mit der großen Packung einen zweiten Einkauf sparst, darf sie ruhig ein paar Cent mehr kosten.
Was der Grundpreis nicht sagt
Er vergleicht Zahlen, keine Qualität. Zwei Produkte mit identischem Grundpreis können sich in Zusammensetzung, Wassergehalt und Ergiebigkeit deutlich unterscheiden – der billigere Schinken enthält womöglich mehr Lake, das günstigere Waschmittel braucht die doppelte Dosierung. Und er rechnet nicht ein, ob du die Menge überhaupt aufbrauchst. Eine Vorratspackung, von der ein Drittel im Müll landet, ist die teuerste Variante überhaupt, ganz gleich, was auf dem Etikett steht. Vor dem Griff zur Großpackung lohnt deshalb immer eine zweite Frage: Reicht das Mindesthaltbarkeitsdatum, und habe ich überhaupt Platz dafür?
Häufige Fragen
Warum steht im Regal mal 100 g, mal 1 kg als Bezugsgröße?
Das war bis Mai 2022 tatsächlich zulässig und machte Vergleiche mühsam: Waren bis 250 Gramm oder Milliliter durften den Grundpreis je 100 Gramm ausweisen, alles Größere je Kilogramm. Mit der Neufassung der Preisangabenverordnung ist diese Ausnahme ersatzlos entfallen, seither gilt einheitlich ein Kilogramm, ein Liter, ein Meter, ein Quadratmeter, ein Kubikmeter oder ein Stück. Eine Ausnahme blieb für lose Ware, die nach Gewicht oder Volumen verkauft wird – dort sind nach Handelsbrauch auch 100 Gramm oder 100 Milliliter erlaubt. Findest du im Regal noch gemischte Bezugsgrößen, hilft der Rechner: Er bringt beide auf dieselbe Basis.
Muss der Grundpreis überhaupt angegeben werden?
Ja, für Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, verlangt die Preisangabenverordnung neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis – klar erkennbar und gut lesbar, im Laden auf dem Regaletikett, online direkt bei der Ware. Ausgenommen sind nach der Verordnung unter anderem Packungen mit weniger als 10 Gramm oder 10 Millilitern, Waren aus kleinen Direktvermarktungen wie Hofläden, Winzereien und Imkereien sowie Ware, die im Rahmen einer Dienstleistung abgegeben wird. Fehlt die Angabe ohne einen solchen Grund, ist das ein Wettbewerbsverstoß – und für dich ein praktischer Anlass, selbst nachzurechnen.
Darf ich Gramm mit Millilitern vergleichen?
Nur bei Wasser, und auch dort ist es Zufall. Ein Liter Wasser wiegt ein Kilogramm, ein Liter Speiseöl dagegen rund 920 Gramm, ein Liter Honig etwa 1.400 Gramm. Wer Gewicht und Volumen mischt, vergleicht deshalb zwei verschiedene Dinge. Der Rechner lässt das bewusst nicht zu und sagt dir stattdessen, welche beiden Einheiten kollidieren. Wenn du die Dichte kennst, kannst du selbst umrechnen und dann beide Packungen in derselben Einheit eintragen.
Ist die größere Packung nicht immer die günstigere?
Nein, und das ist die häufigste teure Annahme beim Einkaufen. Untersuchungen von Verbraucherzentralen finden regelmäßig Fälle, in denen die Familien- oder Vorratsgröße einen höheren Grundpreis hat als die Standardpackung daneben – besonders oft bei Aktionsware, bei Produkten mit auffälliger „Vorteilspack“-Bewerbung und im Drogeriebereich. Der Grund ist schlicht: Die Mengenlogik ist so tief eingeübt, dass die meisten Menschen gar nicht mehr nachsehen. Im Vergleichsmodus weist der Rechner ausdrücklich darauf hin, wenn die kleinere Packung gewinnt.
Was ist Shrinkflation, und wie erkenne ich sie?
So heißt der Vorgang, wenn der Hersteller die Füllmenge verkleinert und den Preis lässt, wo er ist. Das ist erlaubt, solange die neue Menge korrekt angegeben ist – aus 500 Gramm werden 450, aus einem Liter werden 900 Milliliter. Die Packung sieht oft identisch aus, das Preisschild ebenfalls. Die einzige Zahl, die sich verändert, ist der Grundpreis: Er springt in diesem Beispiel von 4,98 auf 5,53 Euro je Kilogramm. Davon zu unterscheiden ist die Mogelpackung, bei der die Verpackung durch Größe, doppelten Boden oder Luftraum eine größere Füllmenge vortäuscht – das ist nach dem Mess- und Eichgesetz unzulässig, auch wenn die Menge aufgedruckt ist. Ein gewisser Luftanteil bleibt dort erlaubt, wo er technisch nötig ist, etwa bei Chips als Bruchschutz.
Lohnt sich das Nachrechnen überhaupt für ein paar Cent?
Für eine einzelne Packung selten, für einen Haushalt über ein Jahr durchaus. Genau dafür gibt es den Einzelmodus mit dem Feld für den Jahresverbrauch: Bei zwölf Kilogramm eines Produkts im Jahr macht ein um zehn Cent niedrigerer Grundpreis 1,20 Euro aus – bei einer Preisspanne von einem Euro je Kilogramm, wie im Beispiel oben, sind es schon zwölf Euro. Über zwanzig regelmäßig gekaufte Produkte summiert sich das auf einen dreistelligen Betrag im Jahr, ohne dass du auf irgendetwas verzichten müsstest.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 12. November 2021, in Kraft seit 28. Mai 2022 – § 4 (Pflicht zur Angabe des Grundpreises), § 5 (Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises), § 9 (Ausnahmen, unter anderem für Nennmengen unter 10 Gramm oder 10 Millilitern sowie für kleine Direktvermarkter).
- Entfall der früheren 250-Gramm-Ausnahme mit der Neufassung der PAngV zum 28. Mai 2022 – seither einheitliche Bezugsgröße 1 Kilogramm beziehungsweise 1 Liter.
- Mess- und Eichgesetz (MessEG), § 43 – Verbot von Fertigpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5a – fehlende Pflichtangaben als Vorenthalten wesentlicher Informationen.
- Verbraucherzentralen: laufende Erhebungen zu versteckten Preiserhöhungen und Mogelpackungen im deutschen Einzelhandel.
- Alle Tabellenwerte dieser Seite stammen aus Durchläufen des Rechners auf dieser Seite und wurden gegen eine unabhängige Berechnung gegengeprüft.
Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechenweise und gibt die Rechtslage in allgemeiner Form wieder. Sie ist keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines konkreten Falls, etwa einer fehlenden Grundpreisangabe im eigenen Onlineshop, ist anwaltlicher Rat der richtige Weg.
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