Fristenrechner

So funktioniert der Fristenrechner

Ob Widerruf, Kündigung, Mängelrüge oder Einspruch: Fast alle Fristen des deutschen Rechts werden nach denselben Regeln berechnet – den §§ 186 bis 193 BGB. Dieser Rechner wendet genau diese Regeln an: Er unterscheidet Ereignis- und Beginnfrist, rechnet Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresfristen nach § 188 BGB und verschiebt das Fristende automatisch auf den nächsten Werktag, wenn es auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag deines Bundeslandes fällt (§ 193 BGB). Die Feiertage berechnet der Rechner für jedes Jahr selbst – inklusive der beweglichen Feiertage über die Gaußsche Osterformel.

Ereignisfrist oder Beginnfrist?

Ereignisfrist (§ 187 Abs. 1 BGB): Der Tag des Ereignisses zählt NICHT mit → Fristende = Ereignistag + Fristdauer
Beginnfrist (§ 187 Abs. 2 BGB): Der erste Tag zählt mit → Fristende = Starttag + Fristdauer − 1 Tag

Die Ereignisfrist ist der Normalfall: Geht dir ein Schreiben am Mittwoch zu, beginnt eine 14-Tage-Frist erst am Donnerstag um 0:00 Uhr zu laufen und endet mit Ablauf des übernächsten Mittwochs. Der Grund ist simpel und fair: Der angebrochene Tag des Zugangs soll dir nicht verloren gehen. Beginnfristen sind seltener – sie kommen vor, wenn ein Zeitraum ausdrücklich mit einem bestimmten Tag beginnt, etwa eine Mietzeit „ab dem 1. April“. Dann zählt dieser erste Tag mit.

Monats- und Jahresfristen nach § 188 BGB

Monatsfristen werden nicht in Tage umgerechnet. Sie enden an dem Tag des Zielmonats, der dieselbe Zahl trägt wie der Ausgangstag: Zugang am 15. März plus ein Monat ergibt den 15. April – egal, ob dazwischen 28, 30 oder 31 Tage liegen. Fehlt der Tag im Zielmonat, endet die Frist am Monatsletzten (§ 188 Abs. 3 BGB): Der 31. Januar plus ein Monat ergibt den 28. Februar, in Schaltjahren den 29. Februar.

FristZugang / EreignisRechnerisches EndeRegel
14 Tage (Widerruf)Mittwoch, 4.3.2026Mittwoch, 18.3.2026§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 1 BGB
2 WochenDienstag, 10.3.2026Dienstag, 24.3.2026Wochenfrist endet am gleichen Wochentag
1 Monat31.1.202628.2.2026§ 188 Abs. 3 BGB (Februar hat keinen 31.)
3 Monate15.6.202615.9.2026§ 188 Abs. 2 BGB
2 Jahre (Gewährleistung)10.10.202412.10.202610.10.2026 ist ein Samstag → § 193 BGB

Die Werktagsregel des § 193 BGB

Fällt das rechnerische Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungs- oder Leistungsort gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags. Deshalb fragt der Rechner nach deinem Bundesland: Allerheiligen verlängert eine Frist in Köln, aber nicht in Hamburg. Wichtig ist die Kette: Endet eine Frist rechnerisch am Samstag, den 3. Oktober 2026 – der zugleich Feiertag ist –, springt sie über den Sonntag auf Montag, den 5. Oktober.

Rückwärtsfristen: die Falle ohne Netz

Manche Fristen laufen rückwärts: „Die Einladung muss spätestens zwei Wochen vor der Versammlung zugehen.“ Hier rechnet man vom Stichtag zurück – und jetzt kommt der entscheidende Unterschied: § 193 BGB hilft bei Rückwärtsfristen nicht. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, verschiebt sich nichts nach hinten – wer erst am Montag handelt, ist zu spät. Nach herrschender Meinung muss dann bereits am davorliegenden Werktag gehandelt werden. Der Rechner weist in diesem Fall ausdrücklich den letzten sicheren Werktag aus.

Zugang ist nicht Absendung

Die meisten Fristen beginnen mit dem Zugang einer Erklärung – also dann, wenn sie so in deinen Machtbereich gelangt, dass du sie unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen kannst. Ein Brief im Briefkasten gilt in der Regel mit der üblichen Leerungszeit als zugegangen, eine E-Mail im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich mit Eingang im Postfach. Umgekehrt gilt: Wer selbst eine Frist wahren muss, bei der der Zugang zählt, sollte Postlaufzeiten von zwei bis drei Tagen einplanen – oder per Einwurfeinschreiben und rechtzeitig senden.

Häufige Fragen

Bis wann am letzten Tag kann ich handeln?

Die Frist läuft bis 24:00 Uhr des letzten Tages. Praktisch gilt das aber nur, wenn die Handlung dann noch möglich ist: Ein Fax oder eine E-Mail um 23:59 Uhr kann fristwahrend sein, ein Briefkasten wird um diese Zeit nicht mehr geleert, und bei Erklärungen, die zugehen müssen, zählt der Zugang beim Empfänger – nicht deine Absendung.

Gilt § 193 BGB auch für Gerichtsfristen?

Die Verfahrensordnungen enthalten eigene, fast wortgleiche Regeln (etwa § 222 ZPO, der auf die BGB-Vorschriften verweist). Notfristen wie die Berufungsfrist sind aber besonders streng – hier sollte man sich nie auf eigene Berechnungen allein verlassen, sondern anwaltlichen Rat einholen.

Was ist mit „Werktagen“ in einer Frist, z. B. Lieferung in 5 Werktagen?

Dann zählen nur Montag bis Samstag ohne Feiertage – der Samstag ist rechtlich ein Werktag. Bei der Zahlung der Miete hat der Bundesgerichtshof den Samstag allerdings ausgenommen, weil Banküberweisungen samstags nicht bearbeitet wurden. Solche „Werktagsfristen“ rechnet unser Arbeitstage-Rechner; dieser Fristenrechner behandelt Kalendertage nach BGB.

Verlängert ein Feiertag in einem anderen Bundesland meine Frist?

Nein. Maßgeblich ist der Ort, an dem die Erklärung abzugeben oder die Leistung zu erbringen ist – in der Praxis meist der Ort des Empfängers. Deshalb solltest du im Rechner das Bundesland wählen, in dem die Frist zu erfüllen ist.

Quellen

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